Strafverfügungen wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen

Bei den Sozialberatungsstellen, Flüchtlingsvereinen und auch bei der asylkoordination rufen immer öfter Klient*innen an, die in Wien vollkommen willkürliche Strafverfügungen wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen bekommen haben. Das Magistrat schreibt in den Verfügungen zudem, dass die Frist für den Einspruch NICHT unterbrochen sei, ein Einspruch daher nur 2 Wochen lang möglich ist. Schnelles Handeln ist daher notwendig. Die DIAKONIE …

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